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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25747
BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 246 Abs. 1 und 2 StGB; § 266 Abs. 2 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 46 StGB
    Veruntreuende Unterschlagung (formelle Subsidiarität zur gewerbsmäßig begangenen Untreue; schwerere Strafdrohung; Strafzumessung)

  • lexetius.com

    StGB §§ 246 Abs. 1 und 2, 266 Abs. 2 i. V. m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 246 Abs 1 StGB, § 246 Abs 2 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 266 Abs 2 StGB
    Konkurrenzverhältnis zwischen veruntreuender Unterschlagung und gewerbsmäßiger Untreue

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurücktreten einer veruntreuenden Unterschlagung hinter gewerbsmäßig begangener Untreue aufgrund formeller Subsidiarität

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnis zwischen veruntreuender Unterschlagung und gewerbsmäßiger Untreue

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücktreten einer veruntreuenden Unterschlagung hinter gewerbsmäßig begangener Untreue aufgrund formeller Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue und Unterschlagung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Veruntreuende Unterschlagung tritt hinter gewerbsmäßiger Untreue zurück - Aufgrund formeller Subsidiarität tritt die veruntreuende Unterschlagung in Konkurrenz hinter der gewerbsmäßigen Untreue zurück

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Subsidiarität der Unterschlagung (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2013, 124)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Formelle Subsidiarität der qualifizierten Unterschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3046
  • NStZ 2012, 628
  • NStZ 2013, 161 (Ls.)
  • StraFo 2012, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dies gilt nach der Rechtsprechung für ein Zusammentreffen der Unterschlagung mit allen Delikten, für die das Gesetz eine höhere Strafdrohung vorsieht (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244; krit. Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 246 Rn. 23a).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Es besteht - unbeschadet der Platzierung in Absatz 1 (LK/Vogel aaO) - schon nach dem Wortlaut des Gesetzes (vgl. zur weiten Wortlautauslegung BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237, 238 f.) kein Grund zu der Annahme, dass die Subsidiaritätsklausel im Fall einer nach § 246 Abs. 2 StGB qualifizierten Unterschlagung keine Geltung mehr beanspruchen soll.
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Vorausgesetzt wird dann allerdings, dass die konkurrierende Norm auch eine höhere Strafdrohung vorsieht als der qualifizierte Unterschlagungstatbestand (zum Vergleichsmaßstab bei § 125 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10).
  • BGH, 16.09.2010 - 3 StR 331/10

    Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dabei kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Unrechtsgehalt der wegen Gesetzeseinheit zurücktretenden Strafnorm weiterhin strafschärfend berücksichtigt werden kann, sofern diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 477/02; BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10; Fischer, aaO Vor § 52 Rn. 45; LK/Rissing - van Saan, StGB, 12. Aufl. 2006, Vor § 52 Rn. 139; krit. SSW/Eschelbach, StGB, 2010, § 52 Rn. 28 f.; NK/Puppe, StGB, 3. Aufl. 2010, Vor § 52 Rn. 50).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 477/02

    Formelle Subsidiarität der Unterschlagung auch gegenüber dem Totschlag;

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dabei kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Unrechtsgehalt der wegen Gesetzeseinheit zurücktretenden Strafnorm weiterhin strafschärfend berücksichtigt werden kann, sofern diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 477/02; BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10; Fischer, aaO Vor § 52 Rn. 45; LK/Rissing - van Saan, StGB, 12. Aufl. 2006, Vor § 52 Rn. 139; krit. SSW/Eschelbach, StGB, 2010, § 52 Rn. 28 f.; NK/Puppe, StGB, 3. Aufl. 2010, Vor § 52 Rn. 50).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Eine Strafbarkeit wegen Betruges ginge einem Schuldspruch wegen Unterschlagung aufgrund deren Subsidiarität (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12, NStZ 2012, 628) konkurrenzrechtlich vor.
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

    Diese gilt innerhalb derselben prozessualen Tat für alle Delikte mit höherer Strafdrohung unabhängig von ihrer Schutzrichtung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12, NStZ 2012, 628; vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 06.10.2020 - 4 StR 573/19

    Beschränkung der Strafverfolgung aus prozessökonomischen Gründen

    Die tateinheitliche Verurteilung wegen veruntreuender Unterschlagung begegnet wegen der formellen Subsidiarität gegenüber der Fälschung beweiserheblicher Daten im besonders schweren Fall rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2012 - 3 StR 231/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24661
BGH, 31.07.2012 - 3 StR 231/12 (https://dejure.org/2012,24661)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2012 - 3 StR 231/12 (https://dejure.org/2012,24661)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 3 StR 231/12 (https://dejure.org/2012,24661)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerer Raub [finale Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme]; mittelbare Täterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 103
  • StraFo 2012, 422
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 3 StR 231/12
    Dies rechtfertigt es, die Tatbestandserfüllung hinsichtlich des Einsatzes von Raubmitteln dem Angeklagten als sein eigenes Werk zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364 f.; LK/Schünemann, 12. Aufl., § 25 Rn. 97, 101; S/S/Heine, StGB, 28. Aufl., § 25 Rn. 24).
  • LG Mönchengladbach, 05.09.2019 - 32 KLs 15/18
    Der BGH hat insofern bereits entschieden, dass eine Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme i.R.d. § 249 StGB auch in mittelbarer Täterschaft verwirklicht werden kann, wenn die die Gewalt ausübenden Täter von der Absicht eines Dritten, die Gewaltanwendung sodann zu einer Wegnahme auszunutzen, nichts wissen (BGH, NStZ 2013, 103).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24662
BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,24662)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2012 - 3 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,24662)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,24662)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Gemeinschaftliches Handeln bei Anwesenheit von Tatgenossen am Ort einer Schlägerei

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung ohne Erfüllung des Qualifikationstatbestandes

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Gemeinschaftliches Handeln bei Anwesenheit von Tatgenossen am Ort einer Schlägerei

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung ohne Erfüllung des Qualifikationstatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Passive Unterstützung bei einer Straftat und die Qualifikation der gemeinschaftlichen Körperverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 341
  • NStZ-RR 2013, 267
  • StraFo 2012, 422
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
    Zur Erfüllung dieses Qualifikationstatbestandes genügt es zwar, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383).
  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
    Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
  • BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12

    Besonders schwerer Raub; Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
    Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 93/17

    Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche

    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen ist eine gemeinschaftliche Begehungsweise im Sinne der Vorschrift nicht belegt; eine solche ist nur gegeben, wenn Täter und Beteiligter bei Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken, wobei es bereits genügt, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4 mwN).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder;

    Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ist nur gegeben, wenn Täter und weiterer Beteiligter bei der Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken, wobei es bereits genügt, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4 mwN).
  • BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung der Tat mit einem anderen Beteiligten

    Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch die Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch das Zusammenwirken mehrerer in seiner Chance beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 5 StR 367/15, NStZ 2015, 698; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4; Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387).
  • BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15

    Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch eine Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch die Präsenz mehrerer Personen auf der gegnerischen Seite insbesondere auch wegen des möglichen Eingreifens des anderen Beteiligten in seinen Chancen beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (vgl. BGH, Urteile vom 3. September 2002, aaO, S. 387, und vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 - Gemeinschaftlich 4).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 261/15

    Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehung bei der gefährlichen

    Vielmehr kann es genügen, dass ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4).
  • BGH, 12.03.2019 - 4 StR 369/18

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung)

    Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort bei der Begehung der Körperverletzung zusammenwirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15, NStZ 2016, 595; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, StraFo 2012, 422; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 224 Rn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Eine gemeinschaftliche Begehung in diesem Sinne ist schon dann gegeben, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGHSt 47, 383, 387; BGH NStZ-RR 2012, 341).
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